Wann die Regeln gelten
Diese Hinweise betreffen Arbeitsverhältnisse in Deutschland, nicht selbstständige Aufträge. Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je tatsächlich geleisteter Stunde. Er gilt grundsätzlich auch für Minijobs und Saisonarbeit; Ausnahmen können bestehen.
Minijob oder kurzfristige Beschäftigung korrekt einordnen
Die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 603 Euro. Für kurzfristige Beschäftigung gelten eigene Voraussetzungen. In landwirtschaftlichen Betrieben wurden die zeitlichen Grenzen auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr angehoben. Die konkrete Einordnung sollte vor dem Start geprüft werden.
Arbeitszeit und Einsatz klar dokumentieren
In bestimmten Branchen und bei vielen geringfügig Beschäftigten besteht eine Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation. Klären Sie vorab Tätigkeit, Arbeitsort, Beginn, Ende, Pausen, Vergütung und Kontaktperson. Das schafft eine belastbare Grundlage für beide Seiten.
Besonderheit im Privathaushalt
Reinigung, Gartenhilfe, Babysitting oder Betreuung im Privathaushalt können unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen. Die Anmeldung und Abgaben laufen bei einem Minijob im Haushalt über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale. Dieser Beitrag ist eine praktische Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.